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Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

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Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen.  

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I. Nachhaltigkeitspräferenzen

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Durch Angabe von Nachhaltigkeitspräferenzen legen Sie fest, inwiefern bei der Anlage Ihres Kapitals in ein Versicherungsanlageprodukt neben Ihren wirtschaftlichen Zielen, Ihrem zeitlichen Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft auch nachhaltige ökologische und / oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung berücksichtigt werden sollen.

 

Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden in drei Kategorien unterteilt:

 

Ökologisch nachhaltige Investitionen gem. Taxonomieverordnung

Diese Anlagen erfüllen die strengen Voraussetzungen der Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852). Bei Wahl dieser Nachhaltigkeitspräferenz würden Sie ein höchstmögliches Maß an Nachhaltigkeit sicherstellen.

  

Nachhaltige Investitionen gem. Offenlegungsverordnung

Diese Anlagen erfüllen die Voraussetzungen einer nachhaltigen Investition gem. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088). Bei Wahl dieser Nachhaltigkeitspräferenz würden Sie sich für eine mittlere Stufe an Nachhaltigkeit entscheiden.

 

Investitionen, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen

Bei Wahl dieser Nachhaltigkeitspräferenz verfolgen Sie das Ziel, dass mit Ihrer Anlage bestimmte, negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung vermieden werden.

Die wesentlichen negativen Auswirkungen wurden vom Gesetzgeber durch sog. Nachhaltigkeitsindikatoren („Principal Adverse Impact Indicators“ –„PAIs“) konkretisiert.

Nachhaltigkeitsindikatoren sind  

  • Treibhausgasemissionen,

  • CO2-Fußabdruck,

  • die generelle Treibhausgasemissionsintensität eines Unternehmens,

  • Engagement des Unternehmens im Bereich der fossilen Brennstoffe,

  • Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen,

  • Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren,

  • Beeinträchtigung von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität,

  • Wasserbrauch eines Unternehmens,

  • Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle,

  • Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen,

  • fehlende Compliance Prozesse und Mechanismen zur Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen,

  • geschlechterspezifisches Verdienstgefälle,

  • Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen,

  • Engagement in umstrittene Waffen (Anti-Personenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen),

 

Bei Investitionen in Immobilien, Staaten und supranationale Organisationen gelten gesonderte Nachhaltigkeitsindikatoren.

 

 

II. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

 

Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir dies im Rahmen des Auswahlprozesses, in dem wir Ihre Angaben mit der Produkteinstufung und -bewertung des Produktanbieters abgleichen.

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Wir verwenden hierfür die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie dargelegten Strategien als Erkenntnisquelle. Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Diese Informationen des Produktanbieters können uns ggf. auch über einen Datenlieferanten zur Verfügung gestellt werden.

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Wir wenden keine eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter an. Auch erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.

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