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Steigern Sie mit der bAV Ihre Attraktivität 

Seit 01.01.2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf  Entgeltumwandlung/ betriebliche Altersvorsorge.

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Laut Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der Arbeitgeber seit dem 01.01.2019 verpflichtet, 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu gewähren, sofern er Sozialabgaben spart.

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Nutzen Sie die Möglichkeit, eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Form der bAV einzuführen und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge.

 

Sie bieten Ihren Mitarbeitern einen Mehrwert ohne finanziellen Aufwand.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Sie schaffen einen Mehrwert für Ihre Mitarbeiter 

  • Mitarbeitermotivation und –bindung

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt

  • Kostenfreie Sozialleistung durch Sozialabga-benersparnis 

  • Sonderkonditionen durch Gruppenvertrag

  • Schlanke Administration durch Unterstützung der  Olms Unternehmensberatung

  • Auch 520,- € Kräfte können die bAV nutzen (Mehrarbeit kann umgewandelt werden)

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Treffen

Ihr Signal an die Mitarbeiter...

  • Sie kümmern sich um die Zukunft Ihrer Mitarbeiter und unterstützen sie dabei, der drohenden Altersarmut vorzubeugen

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  • Sie bieten eine hoch geförderte Betriebs-rente, die den Mitarbeiter wenig kostet

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  • Sie gewähren Ihren Mitarbeitern Sonderkonditionen durch Rahmenverträge, die diese privat nicht erhalten können

Gehaltsbeispiel 3.500,- € brutto
(Steuerklasse I, KSt. 8 %, Krankenkasse 15,5 %, Kinder: 0)
Beispiel ohne bAV
Beispiel 230,00 €

Bruttoentgelt

AG-Zuschuss 15 %

Entgeltumwandlung

Steuerbrutto

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Lohnsteuer

Solidaritätszuschlag

Kirchensteuer

SUMME STEUERABZÜGE

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Krankenversicherung

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Pflegeversicherung

SUMME SV-BEITRÄGE

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Nettoauszahlung

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ZUSAMMENSETZUNG BAV:

Gesamt-Sparbeitrag bAV

 

davon bAV-AG-Zuschuss (15 %)

davon Steuer- und SV-Ersparnis

AUFWAND ARBEITNEHMER

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AUFWAND ARBEITGEBER

3.500,00 €

0,00 €

0,00 €

3.500,00 €

​

523,00 €

0,00 €

41,84 €

564,84 €

​

271,25 €

325,50 €

42,00 €

62,13 €

700,88 €

​

2.234,28 €

​

​

​

0,00 €

 

0,00 €

0,00 €

0,00

​

 

0,00 €*

3.500,00 €

30,00 €

200,00 €

3.300,00 €

​

470,75 €

0,00 €

37,66 €

508,41 €

​

255,75 €

306,90 €

39,60 €

58,58 €

660,83 €

​

2.130,76 €

​

​

​

230,00 €

 

30,00 €

96,48 €

103,52

​

 

0,00 €*

So funktioniert die bAV

Seit dem 01.01.2019 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialabgabenersparnis, die durch eine neue Entgeltumwandlung entsteht, dem Mitarbeiter weiterzugeben (ca. 15 %)

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Da das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) den Arbeitgeber nur verpflichtet bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung = mtl. 292,- € als Umwandlungsbetrag mit 15 % zu fördern, werden die mtl. Kosten bei max. 43,80 € für den Arbeitgeber gedeckelt. (Zahlen Stand 2023)

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* durch die SV-Ersparnis hat der Arbeitgeber keine Mehrkosten

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Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung DRV

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Unterstützung für Sie als Arbeitgeber

  • Kompetente Beratung & zuverlässige Umsetzung durch unabhängige Experten in enger Zusammenarbeit mit Spezialisten für Arbeitsrecht und Steuerberatern
  • Hilfestellung bei der Erstellung einer Versorgungsordnung in Verbindung mit spezialisierten Rechtsanwälten
  • Informationen und Maßnahmenempfehlung bei Gesetzesänderungen, sowie Anpassung an neue Höchstgrenze​n
  • Erstellung von Gruppenverträgen, angepasst an Ihr Unternehmen
  • Gesellschafter - Geschäftsführerversorgung​
Online-Nachhilfe-Service

Unterstützung für Ihre Mitarbeiter

  • Versorgung leitender Mitarbeiter
  • Mitarbeiterversorgung
  • Informationsveranstaltungen und Einzelberatung von Mitarbeitern
  • Begleitende administrative Unterstützung bei Mitarbeiterwechsel, Schwangerschaft, Meisterprüfung etc.
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Einige Referenzen...

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